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Allgemeine Informationen zur “Reach-Verordnung”

bezüglich allgemeiner Anfragen möchten wir Sie darüber informieren, dass es sich bei dem von unserer Firma
hr electronic gmbH gelieferten Produkt “Spule“nach REACH-Sprachgebrauch um ein Erzeugnis handelt.
Unsere Produkte müssen deswegen nicht unter REACH registriert werden.
Aus diesem Grunde erfolgt unsererseits keine Bearbeitung eventuell übersendeter Unterlagen/Formulare.

Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen als Kunden weiter, den Stand der Aktivitäten von hr electronic bezüglich
REACH zu verstehen 

Im Falle des Kupferlackdrahtes bzw. Spulen beschränkt sich das im Wesentlichen auf die Lösemittel der verwendeten Drahtlacke, da Polymere (Isolierharze gehören dazu) von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Bei den verwendeten Lösemitteln handelt es sich um Massenprodukte, die von der chemischen Industrie in jedem Fall auch registriert werden.
Nach unserem Kenntnisstand von heute werden unsere Drahtlieferanten dafür Sorge tragen, dass diese Chemikalien von deren entsprechenden Vorlieferanten vor- und später registriert werden.  

Sonstige Materialien wie Klebstoffe oder Vergussmaterialien werden bei uns in Mengen unter 1t pa verarbeitet und sind somit nicht Registrierungspflichtig – im übrigen entfällt diese Registrierung auf den jeweiligen Hersteller.

Wie oben bereits ausgeführt, muss die Firma hr electronic selber keine Registrierung vornehmen. hr electronic versucht allerdings Informationen darüber zu erhalten, ob solche Stoffe oder Chemikalien, bei der Lackdrahtherstellung benötigt werden. 

Ab Juni 2008 beginnt die so genannte Vorregistrierung von bereits auf dem Markt befindlichen Chemikalien und Formulierungen. Die Frist der Vorregistrierung endet im November 2008 (derzeitiger Stand, vermutlich wird sie verlängert!). Vorregistrierung heißt: Man gibt an, dass man einen chemischen Stoff später einmal registrieren lassen möchte. Die eigentliche Registrierung beginnt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt (siehe beiliegenden Terminplan). 

Seit Juni 2007 ist die neue REACH-Verordnung in Kraft gesetzt worden. Damit wird ein Zeitplan in Gang gesetzt, an dessen Ende (vermutlich 2018?) die Registrierung aller in der EU hergestellten oder in die EU eingeführten Stoffe stehen soll. Unter Stoff ist hier ein chemischer Stoff oder eine chemische Zubereitung/Mischung zu verstehen. Stoffe, die nicht registriert wurden und mit mehr als 1 t pro Jahr gefertigt oder in die EU eingeführt wurden, dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Neue Stoffe müssen dann entsprechend der Verordnung vor ihrer Verwendung oder Einführung geprüft und registriert werden.

 

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